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Mit Sorge betrachtet der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) die möglichen Folgen der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Das Gericht hält Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als Bestandteil städtischer Luftreinhaltepläne auch ohne bundeseinheitliche Regelung für grundsätzlich zulässig. Sollten die Kommunen das Urteil jetzt als Grundlage für weitere Verkehrsbeschränkungen nutzen, werden Speditionen und Paketlogistiker trotz moderner Fahrzeugflotten ihren Versorgungsauftrag für den innerstädtischen Handel und die Wohnbevölkerung nur noch eingeschränkt erfüllen können. 

Der DSLV sieht den dringenden Handlungsbedarf der Kommunen zur Reduzierung von Luftschadstoffen und erkennt an, dass auch der Verkehr zur Verbesserung der Luftqualität und zum Gesundheitsschutz beitragen muss. Eine wachsende Zahl von Logistikdienstleistern, die täglich Handel (‚B2B') und private Haushalte (‚B2C') beliefern, erprobt deshalb schon seit längerem Zustellalternativen, wie gasbetriebene Fahrzeuge und die Elektromobilität. Das Engagement der Speditions- und Logistikbranche wird derzeit aber noch zu sehr durch mangelnde Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit ökologisch nachhaltiger Technologien beschränkt. 

Dieselfahrzeuge, die heute in der City-Logistik eingesetzt werden, erfüllen überwiegend sehr hohe Emissionsstandards. Sollte es jetzt zu Dieselfahrverboten in Stadtzentren kommen, drohen nicht nur Versorgungsengpässe. Technisch hochwertige und bereits emissionsarme Diesel-Fahrzeuge jüngerer Generationen würden unmittelbar entwertet. Damit würde der Verkehrsbranche für die Anschaffung von Neufahrzeugen benötigtes Kapital entzogen. Der  Zeitpunkt für die Einführung von dauerhaften Fahrverboten muss sich auch am tatsächlichen, aber rasant wachsenden Verbreitungsgrad noch emissionsärmerer Lieferfahrzeuge orientieren. 

Deshalb begrüßt der DSLV zumindest den vom Gericht im Urteil verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der die Städte zwingen soll, Maßnahmen und Konsequenzen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Hierzu gehört auch die sukzessive Ausdehnung von Fahrverboten, die zunächst nicht für moderne Euro V-Lieferfahrzeuge gelten sollen.

Bis zur seriellen Fertigung alternativ angetriebener und bezahlbarer Fahrzeugflotten - einschließlich flächendeckender Tank- und Ladeinfrastruktur - kann das Diesel-Lieferfahrzeug nicht von heute auf morgen den Versorgungsprozessen von Handel und Bevölkerung entzogen werden. Ohne Ausnahmen für die Lieferlogistik wird es deshalb nicht gehen.

Die Speditionsbranche wird ihre Liefer- und Zustellprozesse in der City-Logistik durch ein ausgefeiltes Touren- und Auslastungsmanagement weiterhin kontinuierlich optimieren. Ihre Anstrengungen müssen aber durch nachhaltige technische Innovationsschritte der Fahrzeugindustrie, durch eine gezielte finanzielle Förderpolitik für emissionsfreie Lieferfahrzeuge sowie durch sinnvolle verkehrs- und städteplanerische Konzepte unterstützt werden. Staatliche Förderzusagen dürfen sich nicht alleine auf Pkw und Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschränken. Die Städte selbst müssen sich schnell zu ‚Smart Cities’ weiterentwickeln und den Verkehrsfluss auf ihren Straßen durch moderne digitale Leitsysteme verbessern, anstatt ihn abzubremsen.

Bei aller Not dürfen die Städte ihre Versorgungsadern durch Fahrverbote jetzt nicht einfach abklemmen. Mit einem solchen Schritt würden heute noch vitale Kommunen zu ihrer eigenen Verödung beitragen. Händlerstrukturen sowie Verkehrsströme würden im schlechtesten Fall nur in die außerstädtischen Peripherien verlagert. Maßnahmen und Konsequenzen müssen stets sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. (Quelle: DSLV)

   
© ALLROUNDER

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