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lang lkw Foto

Lang-Lkw können ab 29. Dezember 2017 in Deutschland auf zusätzlichen Strecken fahren. Mit der 8. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-Lkw weitet das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Positivnetz um die von den Bundesländern gemeldeten Strecken weiter aus. Es erstreckt sich jetzt über 15 Bundesländer.

Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unter-nehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.

Wichtigste Neuerungen der aktuellen 8. Änderungsverordnung sind:

  • Rheinland-Pfalz und das Saarland melden erstmals Strecken. Beide Länder erlauben darüber hinaus den flächendeckenden Einsatz des sogenannten verlängerten Sattelaufliegers (Lang Lkw Typ 1).
  • Auch in Sachsen-Anhalt darf der verlängerte Sattelauflieger nun flächendeckend fahren. Bisher war dies dort nicht erlaubt.
  • Nordrhein-Westfalen hat erstmals eigene Strecken für alle Lang-Lkw-Typen gemeldet. Bisher war dort nur der Typ 1 zugelassen.
  • Die bestehende Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 kann aufgehoben werden. Nach Durchführung weiterer Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann nun auch dieser Fahrzeugtyp dauerhaft in Deutschland auf dem Positivnetz fahren.

Die 8. Änderungsverordnung wird am 28. Dezember 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Tag danach in Kraft.

Der Abschlussbericht der BASt zum Feldversuch mit Lang-Lkw wurde im Herbst 2016 veröffentlicht. Wesentliche Ergebnisse des Berichts sind:

  • Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw
  • Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent
  • Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur
  • Keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße

Ergänzende Untersuchungen zur Fahrdynamik von Lang-Lkw liegen vor.

Mögliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
(Lang-Lkw)

 

Nach § 3 der LKWÜberlStVAusnV vom 19. Dezember 2011

  1. Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug) bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern (Typ 1, verlängerter Sattelauflieger – Versuch 7 Jahre verlängert)

 1 Verlangerter Sattelauflieger

Typ 1: Verlängerter Sattelauflieger - Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen

 

  1. Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern (Typ 2 – Versuchsverlängerung ein Jahr)

2 Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhanger

Typ 2: Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger - Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen

 

  1. Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern (Typ 3 – Aufhebung der Befristung)

3 Lkw mit Untersetzachse und Sattelanhanger

Typ 3: Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger - Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen

 

  1. Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern (Typ 4 – Aufhebung der Befristung)

4 Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhanger

Typ 4: Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger - Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen

 

  1. Lastkraftwagen mit einem Anhänger bis zu einer Gesamtlänge von 24,00 Metern (Typ 5 – Aufhebung der Befristung)

5 Lkw mit einem Anhanger

Typ 5: Lastkraftwagen mit einem Anhänger - Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen

(Quelle: BMVI

   
© ALLROUNDER

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