Herbstzeit ist Wildwechselzeit. Daher sollten Autofahrer in diesen Monaten auf Landstraßen besonders vorsichtig fahren. Weil zusätzlich die frühe Dämmerung sowie Nebel und Regen die Sicht erschweren können, kommt es in Waldgebieten vermehrt zu Unfällen mit Wildtieren. Laut Wildunfallstatistik des Deutschen Jagdverbands ereignet sich durchschnittlich alle zweieinhalb Minuten ein Wildunfall.
Von August bis November ist für Rot-, Dam- und Schwarzwild Paarungszeit. Die Tiere ziehen in dieser Zeit zu ihren traditionellen Brunftplätzen und sind gleichzeitig auf Nahrungssuche, um sich Reserven für den Winter anzulegen. Dabei überquert das Wild verstärkt Landstraßen, die durch Waldgebiete führen.
Wie können Wildunfälle vermieden werden?
In der Zeit des Wildwechsels empfiehlt der ADAC den Straßenrand immer im Auge zu haben, ausreichend Abstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten, erhöhte Bremsbereitschaft und vor allem langsamer zu fahren. Die Fahrgeschwindigkeit sollte der Sichtweite entsprechen: Bei einer Sichtweite von 50 Metern sollte also nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf Strecken, die durch das Warnschild mit dem springenden Reh ausgezeichnet sind, ist besondere Aufmerksamkeit geboten.
Wird Wild gesichtet, kann die Hupe dabei helfen, die Tiere zu verscheuchen. Zusätzlich wird empfohlen, das Fernlicht abzublenden. Dies verhindert beim Wild eine Schockstarre, in der die Tiere sich nicht mehr vom Fleck bewegen. Auch wenn bereits ein Tier die Straße überquert hat, ist besondere Vorsicht geboten, denn Rehe und Wildschweine sind oft in der Gruppe unterwegs.
Was tun nach einem Wildunfall?
Kommt es trotz aller Vorsicht doch zu einem Wildunfall, müssen Polizei und falls bekannt Revierinhaber oder Forstbehörde sofort verständigt werden. Versicherungsrelevant sind Fotos der Unfallstelle und – sofern nicht geflüchtet – des angefahrenen Tieres. Für die KFZ-Versicherung ist der Nachweis durch eine „Wildunfallbescheinigung“ notwendig, die vom Jagdausübungsberechtigen oder dessen Vertreter ausgefüllt wird. Auch der Versicherung sollte der Schaden umgehend gemeldet werden.
Wie ist der Wildunfall versichert?
Bei Unfällen mit „Haarwild“ (zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine) ist der Schaden über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Einige Gesellschaften bieten in ihrer Grunddeckung bereits eine Deckungsausweitung auf weitere Tiere – so auch die Gothaer. „In unserem Grundtarif ist auch ein Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Ziegen und Schafen versichert“, erklärt Gothaer Kfz-Experte Armin Eckert. Gegen einen Beitragszuschlag kann der Gothaer Kunde über den Top-Schutz in der Teilkasko sogar den Zusammenstoß mit Tieren aller Art absichern.
Wichtig zu beachten:
Kommt es bei einem Ausweichmanöver zu einem Unfall oder wurde vor Schreck das Fahrzeug in den Straßengraben gelenkt, muss bewiesen werden, dass das Manöver einen größeren Schaden verhindert hat. Für einen umfassenden Schutz ist daher der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung zu empfehlen. Der Versicherungsschutz greift dann auch bei Wildunfällen, die nicht über die Teilkasko abgedeckt werden oder in Fällen, in denen der Fahrer einen Wildunfall nicht nachweisen kann. (cb).