Seit 1. Juli gilt die Lkw-Maut auch auf allen Bundesstraßen
Anlässlich der zum 01.07.2018 erfolgten Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle 38.000 Kilometer Bundesstraßen weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main darauf hin, dass die Bundesregierung dadurch laut dem entsprechenden Gesetzentwurf mit Zusatzeinnahmen in Höhe von bis zu 2 Mrd. Euro pro Jahr für die Bundeskasse rechnet. Zum Vergleich: Bisher betrugen die jährlichen Mauteinnahmen 4,7 Mrd. Euro.
Verständlicherweise können Kostensteigerungen in solchen Dimensionen von den Transportunternehmen und Speditionen keinesfalls „mal eben so aus der Portokasse“ bezahlt werden. Wenn diese Zusatzbelastungen nicht an die Auftraggeber weitergegeben werden, ist das wirtschaftliche Überleben der Logistikdienstleister gefährdet. Auch in Anbetracht weiterer Kostensteigerungen, resultierend aus dem grassierenden Fahrermangel und kräftig anziehenden Dieselpreisen, bleibt den betroffenen Transportunternehmen und Speditionen in der Regel nur, das Preisgespräch mit dem Kunden zu suchen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die in diesem Jahr stattfindenden Preisverhandlungen in einem deutlich günstigeren Umfeld geführt werden können als bei der letzten Mauterhöhung 2009. Die damaligen Kostensteigerungen trafen das Transportgewerbe – aber auch die gesamte übrige Wirtschaft – inmitten der Weltwirtschaftskrise. 2018 muss sich der Endverbraucher jedenfalls darauf einstellen, dass ihm die Bundesstraßenmaut irgendwann ganz oder in Teilen z.B. an der Supermarktkasse begegnen wird.
Und es geht weiter: Für den 01.01.2019 wurde bereits eine „Anpassung der Mautsätze“ angekündigt. Dann sollen z.B. die Mautsätze für schwere Brummis der saubersten Emissionsklasse Euro VI um weitere ca. 40 % bis 60 % steigen. (Quelle: BGL)